Reklamationsbedingungen

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Das Beschwerdeverfahren ist ein integraler Bestandteil der Geschäftsbedingungen der Handelsgesellschaft Bohemian Coffee House s.r.o. mit Sitz in Polní 2832, 407 47 Varnsdorf, Identifikationsnummer: 064 51 578, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in Ústí nad Labem, Abschnitt C, Akte 40311 (im Folgenden „Verkäufer“), und beschreibt das Verfahren zur Geltendmachung einer Reklamation für vom Verkäufer gekaufte Waren.

Der Käufer ist verpflichtet, sich vor der Bestellung der Ware mit der Reklamationsordnung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) vertraut zu machen. Gleichzeitig nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, dem Verkäufer die zur Erledigung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu leisten, andernfalls verlängern sich die Fristen angemessen um den Zeitraum, in dem der Käufer die erforderliche Mitwirkung nicht erbracht hat.

Mit Abschluss des Kaufvertrages und Übernahme der Ware vom Verkäufer erklärt sich der Käufer mit dieser Reklamationsordnung einverstanden.

Die in dieser Beschwerdeordnung enthaltenen Begriffsdefinitionen haben Vorrang vor den Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn diese Beschwerdeordnung den Begriff nicht definiert, ist er in dem Sinne zu verstehen, wie er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert ist. Sofern es auch dort nicht definiert ist, wird es in dem Sinne verstanden, in dem es durch gesetzliche Regelungen verwendet wird.

II. QUALITÄTSGARANTIE

    Als Garantienachweis stellt der Verkäufer für jeden gekauften Artikel einen Kaufbeleg (Rechnung – Steuerbeleg) mit den gesetzlich erforderlichen Daten für die Geltendmachung der Garantie aus.

    1. Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung

      Die Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung beginnt mit dem Tag der Übernahme der Ware durch den Käufer, d. h. dem Tag, der auf dem Kaufbeleg angegeben ist.

      Die Frist ist:
    • für neue (auch unverpackte) Ware 24 Monate;
    • bei gebrauchten Waren 12 Monate (unter gebrauchten Waren versteht man Waren, die ohne Mängel verwendet oder gewartet werden, wobei die Vollständigkeit der Verpackung die vollständige Nutzung des Produkts nicht ausschließt).`

      Bei Verbrauchsgütern ist der Käufer berechtigt, das Mängelrecht innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten geltend zu machen, wenn die Ware jedoch kein Mindesthaltbarkeitsdatum aufweist; in diesem Fall verkürzt sich die Frist lediglich um das auf der Verpackung der Ware angegebene Datum.

      Für den Käufer-Unternehmer kann die Frist für die Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung anders geregelt werden, wenn dies für die jeweilige Art der Ware ausdrücklich angegeben ist, ist die so genannte Frist vorrangig. (Wenn die Ware für den gewerblichen Gebrauch bestimmt ist, kann ein bei Empfang festgestellter Mangel geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei nicht gewerblichen Organisationen, z.B. Stiftungen, Vereinen, Schulen, Kirchen etc., sowie wenn die Ware nicht genutzt wird für Geschäftstätigkeit).

      Die Frist endet an dem Tag, der bei numerischer Bezeichnung mit dem Tag ihres Beginns und der entsprechenden Anzahl Monate später übereinstimmt.

      Rechte aus der Produktmängelhaftung, für die die Beschaffenheitsgarantie gilt, erlöschen, wenn sie nicht fristgerecht ausgeübt werden.

      Im Falle der Erledigung einer Reklamation in Form eines Warenaustausches gibt es keine neue Frist, maßgeblich ist die Frist ab dem Tag der Warenübernahme durch den Käufer.
    1. Qualität bei Erhalt

      Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass der Artikel bei Erhalt keine Mängel aufweist. Insbesondere haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Sache durch den Käufer
    • Die Sache weist die von den Parteien vereinbarten Eigenschaften auf, und wenn keine Vereinbarung besteht, werden diese Eigenschaften vom Verkäufer oder Hersteller beschrieben oder vom Käufer im Hinblick auf die Art der Ware und auf der Grundlage der von ihm durchgeführten Werbung erwartet ihnen.
    • die Sache für den Zweck geeignet ist, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den die Sache dieser Art üblicherweise verwendet wird.
    • die Sache liegt in der entsprechenden Menge, Maß oder Gewicht vor.
    • die Angelegenheit den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.

      Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt ein Mangel, so wird davon ausgegangen, dass die Sache bereits bei Erhalt beim Käufer mangelhaft war, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist.

    III. GARANTIEBEDINGUNGEN

    1. Wareneingangskontrolle

      Bei der persönlichen Abnahme durch den Verkäufer prüft der Käufer die erhaltene Ware auf Vollständigkeit und unbeschädigte Verpackung.

      Bei der Übernahme vom Spediteur wird der Käufer den Zustand der Sendung ordnungsgemäß und sorgfältig prüfen (insbesondere Anzahl der Pakete, Unversehrtheit des Firmenbandes mit dem Logo, Unversehrtheit oder Beschädigung der Verpackung).

      Der Käufer wird außerdem am Tag des Erhalts die Vollständigkeit der Ware überprüfen, insbesondere, dass das Paket alles enthält, was es enthalten sollte.

      Alle Unstimmigkeiten müssen dem Verkäufer bei der Übernahme persönlich vor Ort gemeldet werden, bei der Übernahme vom Spediteur müssen sie im Übergabeprotokoll des Spediteurs vermerkt werden, andernfalls kann der Käufer die Annahme der Sendung verweigern, oder es ist immer möglich, sich z -Mail hello@bohemiancoffeehouse.cz oder über das Kontaktformular. Darüber hinaus empfiehlt der Verkäufer, im Falle einer Übernahme vom Spediteur eine Fotodokumentation des Schadens und der Verpackung beizufügen.

      Durch diese Vereinbarungen bleibt die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung unberührt. Eine zusätzliche Reklamation der Unvollständigkeit oder äußerlichen Beschädigung der Lieferung entzieht dem Käufer nicht das Recht, den Artikel zu reklamieren, gibt dem Verkäufer jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen den Kaufvertrag handelt.
    1. Eine Beschwerde einreichen

      Wir empfehlen Ihnen, vor dem Versand der Ware sicherzustellen, dass die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist liegt, d. h. die Frist von 24 Monaten ab Erhalt der Ware bzw. die auf der Verpackung angegebene Haltbarkeitsdauer nicht überschritten ist. Der Käufer kann seine Reklamation persönlich in der Niederlassung des Verkäufers unter der Adresse Polní 2832, 407 47 Varnsdorf einreichen oder die Reklamation an die Adresse dieser Niederlassung senden. Die Sendung muss die reklamierte Ware enthalten. Darüber hinaus empfiehlt der Verkäufer, eine Kopie des Kaufbelegs beizufügen oder die Produktgarantie auf andere geeignete Weise zu dokumentieren, eine detaillierte Beschreibung des Mangels sowie ausreichende Kontaktdaten des Käufers (insbesondere Rücksendeadresse und Telefonnummer). Ohne die oben genannten Angaben ist es nicht möglich, die Herkunft und Mängel der Ware festzustellen.

      Achtung: Versenden Sie die Sendung nicht per Nachnahme. Ware, die per Nachnahme verschickt wird, wird nicht angenommen.

      Der Verkäufer empfiehlt außerdem, die gewünschte Art der Reklamationsabwicklung zu wählen (Reparatur, Umtausch, Gutschrift). Die getroffene Wahl kann vom Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers nicht geändert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Käufer die Reparatur einer Sache verlangt hat, die sich als irreparabel erweist oder nicht rechtzeitig repariert wird.

      Der Verkäufer wird dem Käufer unmittelbar nach Erhalt der Reklamation per E-Mail eine schriftliche Bestätigung über den Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation, ihren Inhalt und die erforderliche Art der Reklamationsbearbeitung ausstellen, im Falle einer persönlichen Reklamation wird die Reklamation weitergeleitet sofort.

      Dem Käufer ist bekannt, dass ihm bei Nichtlieferung der reklamierten Ware samt sämtlichem erhaltenen Zubehör im Falle des Rücktritts des Käufers vom Vertrag der Kaufpreis abzüglich des Preises des nicht gelieferten Zubehörs zurückerstattet wird.
    1. Ausschlüsse

      Bei Verletzung des Schutzsiegels, des Informationsaufklebers oder der Seriennummer besteht für den Käufer das Risiko der Ablehnung der Reklamation, es sei denn, der Schaden entsteht bei normalem Gebrauch. Siegel und Seriennummern sind integraler Bestandteil der Ware und schränken in keiner Weise das Recht des Kunden ein, die Ware im vollen Umfang und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und zu handhaben.

      Darüber hinaus deckt die Garantie keine Schäden ab (für den Fall, dass es sich bei dieser Tätigkeit nicht um eine normale Tätigkeit handelt und in der beigefügten Gebrauchsanweisung nicht verboten ist):
      1. mechanische Beschädigung der Ware,
      2. durch elektrische Überspannung (sichtbare verbrannte Bauteile oder Leiterplatten) mit Ausnahme normaler Abweichungen,
      3. Verwendung der Ware unter Bedingungen, die nicht der Temperatur, Staubigkeit, Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einwirkungen der Umgebung entsprechen, die direkt vom Verkäufer oder Hersteller bestimmt werden,
      4. durch unsachgemäße Installation, Handhabung, Wartung oder Vernachlässigung der Pflege der Waren,
      5. Schäden, die durch übermäßige Belastung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation oder allgemeinen Grundsätzen festgelegten Bedingungen entstehen,
      6. Durchführung eines unqualifizierten Eingriffs oder Änderung von Parametern,
      7. Ware, die vom Kunden verändert wurde (Lackierung, Biegung etc.), wenn durch diese Veränderung ein Mangel entstanden ist,
      8. Schäden durch Naturelemente oder höhere Gewalt,
      9. Verwendung falscher oder fehlerhafter Software,
      10. durch die Verwendung falscher oder nicht originaler Verbrauchsmaterialien sowie für etwaige daraus entstehende Schäden, soweit die Verwendung nicht üblich ist und nicht in der beigefügten Gebrauchsanweisung ausgeschlossen wurde.
    Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn die den vorstehenden Bedingungen entgegenstehenden Eigenschaften der Ware zwischen Käufer und Verkäufer ausdrücklich vereinbart, ausgetauscht oder vom Verkäufer erklärt wurden oder aufgrund der durchgeführten Werbung zu erwarten sind bzw. sind die übliche Art und Weise der Verwendung der Ware.
      1. Fehlerprüfung

        Die zur Reklamation übergebene Ware wird nur auf den vom Käufer angegebenen Mangel (im Reklamationsformular, im beigefügten Blatt mit der Beschreibung des Mangels) geprüft. Für die Mängelrüge empfiehlt der Verkäufer die Schriftform, zu der auch die elektronische Kommunikation gehört.

        Vor Durchführung der kostenpflichtigen Reparatur wird der Käufer über den Preis der Reparatur, deren Umfang und den Zeitaufwand für die Durchführung informiert. Eine kostenpflichtige Reparatur kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers durchgeführt werden, die nach Benachrichtigung gemäß dem vorstehenden Satz erfolgt.

        Ist der Käufer Unternehmer und wird die Reklamation abgelehnt, erkennt der Käufer an, dass der Verkäufer berechtigt ist, dem Käufer die Kosten für die Mangeldiagnose und den Versand in Rechnung zu stellen.

      2. Weigerung, eine Beschwerde anzunehmen

        Der Verkäufer hat das Recht, die Annahme der Ware zur Reklamation zu verweigern, wenn die reklamierte Ware und/oder deren Bestandteile verunreinigt sind oder die Grundvoraussetzungen für eine hygienisch sichere Lieferung der Ware für das Reklamationsverfahren nicht erfüllen.

      IV. SCHADENSREGULIERUNG

      1. Käufer – Verbraucher

        Gemäß den Bestimmungen von § 2 Absatz 1 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung ist ein Verbraucher eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit oder als Teil davon handelt der selbständigen Ausübung seines Berufs.

        Ist der Käufer Verbraucher, entscheidet der Verkäufer über die Reklamation unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen. In dieser Frist ist die für die Art der Ware oder Dienstleistung angemessene Zeit, die für die fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist, nicht enthalten.

        Der Verkäufer wird die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Einreichung der Reklamation, bearbeiten. Die Frist von 30 Tagen kann nach Einreichung einer Reklamation im Einvernehmen mit dem Verbraucher verlängert werden – eine solche Verlängerung darf nicht unbefristet oder unverhältnismäßig lang sein. Nach Ablauf der Frist bzw Nach Ablauf der verlängerten Frist wird davon ausgegangen, dass tatsächlich ein Mangel an der Ware vorlag und der Verbraucher die gleichen Rechte hat, als ob es sich um einen Mangel handeln würde, der nicht beseitigt werden konnte.
      1. Käufer - Geschäftsmann

        Ist der Käufer Unternehmer, verpflichtet sich der Verkäufer, innerhalb von 40 Tagen ab Klageerhebung über die Reklamation zu entscheiden. Der Käuferunternehmer wird über diese Entscheidung per Kontakt-E-Mail informiert.

      V. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

        Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über Datum und Art der Erledigung der Reklamation aus, einschließlich einer Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reklamation bzw. einer Begründung für die Ablehnung der Reklamation. Nach Bearbeitung der Reklamation teilt der Verkäufer dem Käufer telefonisch oder per E-Mail die Beendigung der Reklamation mit. Sofern die Ware per Versanddienstleister versendet wurde, wird diese nach der Bearbeitung automatisch an die Adresse des Käufers versandt.

        Nach Erledigung eines anerkannten Anspruchs durch Reparatur oder Austausch verlängert sich die Gewährleistung des Gerätes für die Dauer des Anspruchs. Die Dauer der Reklamation berechnet sich vom Tag nach ihrer Geltendmachung bis zu dem Tag, an dem der Käufer über die Beilegung informiert wurde.

        Der Käufer hat Anspruch auf Erstattung der mit der Geltendmachung einer berechtigten Reklamation verbundenen Kosten. Diese Kosten werden als die am wenigsten notwendigen verstanden. Dies betrifft insbesondere das Porto für den Versand einer Reklamation. Diese Kosten müssen nicht die Fahrt mit dem Auto zur Geltendmachung eines Anspruchs, den Expresstransport und ähnliche Dinge umfassen. Die Erstattung der Kosten ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung zu verlangen.

        Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware und deren Übereinstimmung mit dem reklamierten Lieferprotokoll zu überprüfen. Der Käufer prüft außerdem die Vollständigkeit der Ware, insbesondere, dass die Verpackung alles enthält, was sie enthalten soll. Spätere Einsprüche werden nicht mehr berücksichtigt.

        Durch diese Vereinbarungen bleibt die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung unberührt.

        Der Käufer ist verpflichtet, die Reklamation ohne unnötige Verzögerung innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag anzunehmen, an dem er über die Bearbeitung informiert wurde; diese Frist darf nicht früher als 60 Tage nach Einreichung der Reklamation ablaufen.

        Wird die Reklamation vom Käufer nicht spätestens am letzten Tag der Frist anerkannt, wird dem Verkäufer für jeden Tag der Verspätung eine Lagergebühr für die Lagerung der Ware in Höhe von 20 CZK, einschließlich Mehrwertsteuer, berechnet.

        Wenn der Käufer die Ware aus der beigelegten Reklamation nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag, an dem er über die Beilegung informiert wurde, abholt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware zu verkaufen und den Erlös zur Zahlung der Lagergebühr zu verwenden.

        Bei Lieferung der Ware oder Barzahlung der Gutschrift nach Bearbeitung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, das Dokument vorzulegen, auf dessen Grundlage die Ware zur Reklamation angenommen wurde, und seine Identität mit einem gültigen Ausweisdokument (Bürgerausweis, Reisepass) nachzuweisen ), um Schadensersatz zu verhindern und die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten zu verhindern. Ohne Vorlage dieser Dokumente kann der Verkäufer die Herausgabe der Ware bzw. die Zahlung der Gutschrift verweigern. Handelt es sich beim Käufer um eine juristische Person, erfolgt die Lieferung der Ware bzw. die Erstattung der Gutschrift ausschließlich an das Organ der jeweiligen juristischen Person oder an eine Person, die eine nachgewiesene Vollmacht vorlegt.

        VI. VERBRAUCHSMATERIALIEN UND MINDESTLEBENSDAUER

          Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um ein Verbrauchsmaterial oder ist dieses Material Bestandteil der gekauften Ware, so tritt an Stelle der Qualitätsgarantie die Lebensdauer. Die Nutzungsdauer kann nach der Zeit, dem Zeitraum der Ware oder der Anzahl der Nutzungen oder ähnlich angegeben werden. Für Waren können mehrere dieser Lebensdauern aufgeführt sein. Um einen Anspruch erfolgreich geltend machen zu können, müssen alle genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

          Das Recht des Käufers, die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer muss jedoch die oben genannten Tatsachen berücksichtigen, da die Garantie keinen Verschleiß abdeckt, der durch den normalen Gebrauch des Artikels verursacht wird, und nicht mit der Lebensdauer des Produkts verwechselt werden kann. Die Lebensdauer der Ware stellt die Anfälligkeit für Abnutzung dar, die durch den normalen Gebrauch verursacht wird. Wenn Sie das Produkt länger als seine normale Lebensdauer verwendet haben (nicht besitzen), ist es wahrscheinlich, dass der daraus resultierende Defekt auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es sich tatsächlich um einen Garantiemangel handelt.

          Der Verkäufer ist verpflichtet, auf den angebotenen Waren die Haltbarkeitsdauer anzugeben, andernfalls hat er keine Möglichkeit, sich auf die Haltbarkeitsdauer zu berufen.

          VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

          Die Rechte des Käufers aus dem Gesetz werden durch diese Reklamationsordnung nicht berührt.

          In Varnsdorf, am 11. Dezember 2017